Lärmbelästigung durch Frösche/Kröten

Eine Information der Gemeinde Wien: 

Der Magistrat der Stadt Wien – Abt. Umweltschutz ist als Naturschutzbehörde für geschützte bzw. streng geschützte Tierarten in Wien zuständig. Das Quaken der Frösche ist ein Zeichen dafür, dass durch eine naturnahe Ausgestaltung des Gartens ein Lebensraum für geschützte Tierarten geschaffen wurde und man damit ein wertvoller Beitrag zum Naturschutz in Wien geleistet hat. Das Froschkonzert endet automatisch mit dem Ende der Fortpflanzungszeit.

Gleichzeitig wird vom Magistrat der Gemeinde Wien hingewiesen, dass diese Tiere auch einem strengen auf EU-Richtlinien basierendem Schutz unterliegen:

Nach § 10 Wiener Naturschutzgesetz in der geltenden Fassung, welche die Vorgaben der EU-Naturschutzrichtlinien umsetzt, ist es unter anderem verboten, streng geschützte bzw. geschützte Tierarten zu fangen, zu transportieren, zu halten, zu töten, sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Welche Tierarten geschützt bzw. streng geschützt sind, regelt die Wiener Tierschutzverordnung in der geltenden Fassung. Sämtliche Froscharten zählen zu den streng geschützten Tierarten.

 

Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist gemäß § 11 Abs.2 Wiener Naturschutzgesetz nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Im Falle von Maßnahmen empfiehlt die Gemeinde Wien dringend, durch eine fachlich qualifizierte Person eine Erhebung zur Abklärung durchführen lassen, ob bzw. welche geschützte bzw. streng geschützte Tierarten in einen Biotopteich vorkommen. Nach vorliegen der Ergebnisse sind der Naturschutzbehörde entsprechende Schutzmaßnahmen samt Zeitplan vorzulegen (wie z.B. Abfangen und Verbringen in ein geeignetes Ersatzgewässer). Die Naturschutzbehörde prüft die Zuverlässigkeit der geplanten Maßnahmen.

 

Anmerkung des Zweigverein Strebersdorf: Der letzte Absatz wirkt sehr theoretisch. Bis der Behördenweg abgeschlossen ist, ist auch die Paarungszeit vorbei.

 

Eine Übertretung der genannten Verbote stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Naturschutzbehörde beim Magistratischen Bezirksamt zur Anzeige gebracht wird.

 

Weitere Informationen unter www.umweltschutz.wien.at